1. Contest 2009 Reglement
Reglement 2009
Der Contest wird in 1 Kategorie durchgeführt.
Supersingers (16 – 99 Jahre)
Anmeldung
Die Anmeldung wird bis 1/4 Stunde vor dem Anlass entgegen genommen:
Onlineanmeldung unter www.gruetli.ch/KAESE/index.html, schriftlich im Restaurant Gruetli mit dem Flyer oder direkt bis 1/4 Stunde vor dem Anlass im Vorausscheidungslokal.
Die Teilnehmerzahl pro Kategorie ist nicht beschränkt. Personen, welche sich für die
Endausscheidung qualifiziert haben, dürfen sich nicht an weiteren Ausscheidungsanlässen anmelden.
Es werden insgesamt 3 Vorausscheidungen durchgeführt:
1. Contest: Sa, 17.10.2009 in Huttwil, Braui
2. Contest: Sa, 24.10.2009 in Grünenmatt, Blauer Aff
3. Contest: Fr, 06.11.2009, in Zollbrück, Gate 25
Finale: Fr, 20.11.2008, in Wasen, Dorfbeizli Grütli
Bewertung
Die Bewertung wird von einer Jury vorgenommen. Jedes Jurymitglied gibt pro gesungenes Lied eine Gesamtnote von 1 (sehr schlechte Darbietung) bis 10 (Perfekte Darbietung) ab. Die Jury kann ein „Time Out“ verlangen und sich beraten. Der Entscheid der Jury kann nicht angefochten werden. Die Jury beurteilt die Kriterien:
- Schwierigkeitsgrad des Liedes
- Stimme und Tonalität, Mikrofonarbeit
- Ausstrahlung, Einsatz des Sängers, Show
- Reaktionen des Publikums
Erhalten mehrere Teilnehmer die gleiche Punktzahl und die Qualifikation für den Final
kann nicht festgestellt werden, so müssen die Betroffenen im Stichentscheid ein von
der Jury ausgewähltes Pfl  ichtlied vortragen (siehe Aufl  istung Pfl ichtlieder). Der Stichentscheid der Jury wird die Rangfolge festlegen.
Liedauswahl
Jeder Teilnehmer trägt zwei Lieder vor. Das erste Lied steht zur freien Auswahl
gemäss Liederliste Magic-Sing (publiziert auf www.gruetli.ch/KAESE/index.html).
Das zweite Lied ist ein Pflichtlied welches durch die Würfel bestimmt wird.
Jeder Teilnehmer würfelt selber sein Lied aus.
Die Pflichtlieder sind:
Zahl  Titel Interpret Song Nr.
2 „Alperose“ Polo Hofer und Schmetterband 13003
3 „Där Sohn vom Pfarrär“ Sina 13016
4 „Ewigi Liebi“ Mash 13031
5 „Giggerig“ Polo Hofer 13041
6 „Hemmige“ Mani Matter 13054
7 „I hätt no viu blöder ta“ Gölä 13060
8 „I schänke dir mis Härz“ Züri West 13061
9 „Schöni Meitschi“ Florian Ast 13101
10 „Schwan“ Gölä 13103
11 „Teddybär“ Plüsch 13116
12 „W.Nuss vo Bümpliz“ Patent Ochsner 13127
Die Pflichtlieder dürfen nicht als „Kür-Lied“ gewählt werden. Das erste Lied muss bis
spätestens vor Anlassbeginn vom Teilnehmer gewählt werden.
Qualifikation und Preise
Bei den Ausscheidungsanlässen qualifi  zieren sich die ersten fünf Rangierten für den Final.
Die zehn besten Sänger im Finale erhalten attraktive Sachpreise.
Alle anderen erhalten einen kleinen Trostpreis.
Allgemeines
Über die Beurteilungen wird keine Korresponzen geführt. Bei Anmeldung bestätigt der
Unterzeichnende, dass Fotos, Filmaufnahmen, Tonmaterial oder Interviews vom
Veranstalter für Öffentlichkeistarbeit verwendet werden dürfen. Insbesondere der
Veröffentlichung im Internet und in der Presse wird ausdrücklich zugestimmt.